OnlyFans Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt (Deutschland)

Wer in Deutschland dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht auf OnlyFans verdient, muss in der Regel ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, das kostet je nach Kommune etwa 20 bis 60 Euro. Innerhalb eines Monats folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt über ELSTER. Ob deine Tätigkeit ausnahmsweise als freiberuflich gilt, entscheiden Finanz- und Gewerbeamt, nicht du.
Stand: September 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die IHK vor Ort.
Die ersten Abonnenten sind da, die ersten Auszahlungen auch, und plötzlich stellt sich die Frage, ob du für OnlyFans ein Gewerbe anmelden musst. Die gute Nachricht: Die Anmeldung ist unkompliziert. In diesem Guide gehen wir Schritt für Schritt durch, von der Frage Gewerbe oder freiberuflich über die Tätigkeitsbeschreibung und den Fragebogen fürs Finanzamt bis zu Kleinunternehmerregelung, Impressum und Künstlersozialkasse.
Wie du deine Einnahmen danach richtig versteuerst, erklärt unser ausführlicher Steuer-Guide für OnlyFans in Deutschland. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Anmeldung selbst.
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja. Grundsätzlich muss laut Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums jede und jeder ein Gewerbe anmelden, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Die Ausnahme sind Freie Berufe. Die Pflicht selbst steht in § 14 der Gewerbeordnung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Für OnlyFans heißt das: Wenn du regelmäßig Inhalte gegen Bezahlung anbietest und damit Geld verdienen willst, erfüllst du die Merkmale typischerweise. Ein gelegentlicher Test über wenige Wochen ist etwas anderes als ein dauerhaft betriebener Account mit Abo, PPV und Chatting.
Gewerbe oder freiberuflich: Was gilt für Creator?
Freiberuflerinnen und Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern gehen direkt zum Finanzamt. Zu den Freien Berufen gehört laut § 18 EStG unter anderem die selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit. Manche Creator fragen sich deshalb, ob ihr Content als Kunst gilt.
Die ehrliche Antwort: Das ist eine Einzelfallfrage, und du entscheidest sie nicht selbst. Das Existenzgründungsportal formuliert es klar: Ob du zu den freiberuflich Tätigen oder zu den Gewerbetreibenden zählst, liegt nicht in deinem Ermessen, die endgültige Entscheidung trifft immer das Finanz- und/oder das Gewerbeamt.
| Punkt | Gewerbe | Freier Beruf |
|---|---|---|
| Anmeldung | Gewerbeamt, danach Finanzamt | nur Finanzamt |
| Kosten der Anmeldung | etwa 20 bis 60 Euro | keine Gewerbeanzeige nötig |
| Gewerbesteuer | ja, mit Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag | nein |
| IHK | Kammerzugehörigkeit bei Veranlagung zur Gewerbesteuer | nein |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung, solange keine Buchführungspflicht besteht | Einnahmenüberschussrechnung |
Quellen der Tabelle: Kosten und Ablauf laut Existenzgründungsportal, Freibetrag laut § 11 GewStG, Kammerzugehörigkeit laut § 2 IHKG.
Wichtig beim Freibetrag: Die 24.500 Euro gelten nach § 11 GewStG für natürliche Personen und Personengesellschaften und beziehen sich auf den Gewerbeertrag. Liegt dein Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Und bei der IHK sind nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende laut § 3 IHKG vom Beitrag freigestellt, solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.
Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt
1. Zuständiges Gewerbeamt finden
Zuständig ist das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Frag dort nach, ob du die Gewerbeanzeige online abgeben kannst. Arbeitest du von zu Hause, ist der Betriebssitz in der Regel deine Wohnadresse.
2. Formular ausfüllen
Du brauchst deinen Personalausweis, deine Anschrift, das Datum des Beginns und eine Beschreibung der Tätigkeit. Die Gebühr liegt laut Existenzgründungsportal je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro.
3. Tätigkeit beschreiben
Die Tätigkeitsbeschreibung ist der Punkt, an dem viele Creator zögern. Sie muss zutreffend sein, aber du musst nicht jedes Detail aufschreiben. Eine sachliche Formulierung beschreibt, was du tatsächlich tust, zum Beispiel die Erstellung und den Vertrieb digitaler Inhalte über Online-Plattformen sowie die Betreuung zahlender Abonnenten. Verdienst du zusätzlich mit Werbekooperationen oder Affiliate-Links, gehört das ebenfalls hinein. Wichtig ist, dass die Beschreibung nicht irreführend ist. Wenn du unsicher bist, frag beim Gewerbeamt oder bei deiner IHK nach, wie sie die Tätigkeit einordnen.
4. Bestätigung abwarten
Für ein erlaubnisfreies Gewerbe bestätigt das Gewerbeamt die Anmeldung laut Existenzgründungsportal innerhalb weniger Tage. Danach informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft. Von diesen Stellen bekommst du anschließend Post.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung musst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an dein Finanzamt übermitteln. Das geht elektronisch über ELSTER. So beschreibt es das Existenzgründungsportal. Danach bekommst du eine Steuernummer, die du für Rechnungen und deine Steuererklärungen brauchst.
Im Fragebogen machen dir vor allem diese Punkte Kopfzerbrechen:
- Geschätzter Umsatz und Gewinn: Schätze realistisch für das erste und das zweite Jahr. Danach richten sich die Vorauszahlungen. Eine zu hohe Schätzung bindet Geld, eine zu niedrige führt zu Nachzahlungen.
- Kleinunternehmerregelung: Hier entscheidest du, ob du sie nutzen willst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Gewinnermittlung: Als Kleingewerbe oder Freiberuflerin ermittelst du deinen Gewinn in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung.
- Bankverbindung: Nutze am besten ein separates Konto für alle OnlyFans-Auszahlungen.
Kleinunternehmerregelung 2026: Welche Grenzen gelten?
Seit 2025 gelten neue Grenzen. Laut § 19 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Werte gelten auch 2026.
| Wert 2026 | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer: Umsatz Vorjahr | max. 25.000 € | § 19 UStG |
| Kleinunternehmer: Umsatz laufendes Jahr | max. 100.000 € | § 19 UStG |
| Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12.348 € | § 32a EStG |
| Freibetrag Gewerbesteuer (Gewerbeertrag) | 24.500 € | § 11 GewStG |
| IHK-Beitragsfreistellung Kleingewerbe | Gewinn bis 5.200 € | § 3 IHKG |
| KSK: Mindesteinkommen aus Kunst | 3.900 € pro Jahr | KSK |
Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist und wie deine OnlyFans-Umsätze umsatzsteuerlich zu behandeln sind, hängt auch davon ab, an wen du leistest. OnlyFans wird von einer Gesellschaft in Großbritannien betrieben, und laut Nutzungsbedingungen müssen Creator in der EU die geltenden EU-Umsatzsteuerregeln einhalten. Diese Frage solltest du vor dem Ausfüllen des Fragebogens mit einer Steuerberatung klären. Die Details findest du auch in unserem Steuer-Guide.
Brauche ich als Creator ein Impressum?
Die Impressumspflicht steht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Wer geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste anbietet, muss unter anderem Namen und Anschrift sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme inklusive E-Mail-Adresse leicht erkennbar und ständig verfügbar halten. Die IHK Köln weist darauf hin, dass auch geschäftliche Auftritte auf Plattformen wie Facebook oder LinkedIn erfasst sind.
Für Creator ist das heikel, weil die Anschrift angegeben werden muss, unter der du niedergelassen bist. Betrifft dich das, etwa bei einer eigenen Website, einem Linktree mit kommerziellen Links oder geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen, lass dich zu Lösungen wie einer Geschäftsadresse beraten, die du rechtlich nutzen darfst. Setz dich damit auseinander, bevor du Profile kommerziell bewirbst. Mehr zum Schutz deiner Identität liest du in unserem Guide OnlyFans ohne Gesicht.
Künstlersozialkasse: Komme ich als Creator rein?
Über die Künstlersozialkasse (KSK) werden selbständige Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Laut KSK ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Die Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden, und das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen muss grundsätzlich über 3.900 Euro liegen.
Ob Content auf OnlyFans darunter fällt, prüft die KSK im Einzelfall. Eine pauschale Aufnahme für Creator gibt es nicht. Wenn du etwa als Fotografin, Musikerin oder Performerin arbeitest und OnlyFans nur ein Vertriebsweg unter mehreren ist, kann sich ein Antrag lohnen. Rechne aber nicht fest damit und plane deine Kranken- und Rentenversicherung so, dass sie auch ohne KSK funktioniert.
Checkliste: Gewerbe für OnlyFans anmelden
- OnlyFans-Account mit abgeschlossener Altersverifizierung (18+).
- Klären, ob Gewerbe oder freiberuflich, im Zweifel beim Finanzamt oder der IHK nachfragen.
- Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt, Kosten etwa 20 bis 60 Euro.
- Tätigkeit zutreffend und sachlich beschreiben.
- Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER senden.
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen (25.000 / 100.000 Euro).
- Separates Geschäftskonto einrichten und Buchhaltung aufsetzen.
- Impressumspflicht für Website und geschäftliche Profile prüfen.
- Kranken- und Rentenversicherung klären, gegebenenfalls KSK-Antrag prüfen.
Du willst abschätzen, ab wann sich der Aufwand lohnt? Rechne verschiedene Szenarien mit unserem OnlyFans Einnahmenrechner durch. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regeln, die wir in OnlyFans in Österreich und OnlyFans in der Schweiz erklären.
Gewerbe angemeldet, und jetzt?
Mit der Anmeldung ist die Pflicht erledigt, jetzt geht es ums Wachstum. Viele Creator merken schnell, dass Content, Marketing und Chatting zusammen mehr Zeit kosten als gedacht. Genau hier setzt eine OnlyFans Agentur an. Wie das konkret aussieht, erklärt der Artikel Was macht eine OnlyFans Agentur?, und was es kostet, liest du in OnlyFans Agentur Kosten und Provision. Wenn du überlegst, statt einer Agentur nur Tools zu nutzen, hilft dir der Vergleich OnlyFans Agentur vs. Software. Einen Überblick über Anbieter gibt unser OnlyFans Agentur Vergleich, unsere eigenen Leistungen findest du unter OnlyFans Management.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
Sobald du dauerhaft, eigenverantwortlich und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn. Eine Umsatzuntergrenze gibt es dafür nicht. Die Gewerbeordnung verlangt die Anzeige, wenn du den Betrieb anfängst.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Je nach Kommune etwa 20 bis 60 Euro, so die Angabe des Existenzgründungsportals. Den genauen Betrag nennt dir dein Gewerbeamt.
Was schreibe ich bei der Tätigkeit ins Formular?
Eine zutreffende, sachliche Beschreibung dessen, was du tust, etwa die Erstellung und den Vertrieb digitaler Inhalte über Online-Plattformen. Zusätzliche Tätigkeiten wie Werbekooperationen gehören ebenfalls hinein. Im Zweifel fragst du beim Gewerbeamt nach.
Erfährt mein Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert laut Existenzgründungsportal das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Amtsgericht. Ob du deinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden musst, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab.
Muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Erst wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Darunter fällt als natürliche Person keine Gewerbesteuer an.
Kann ich mich als Künstlerin bei der KSK versichern?
Möglich ist es, wenn deine Tätigkeit als künstlerisch anerkannt wird, du selbständig und erwerbsmäßig arbeitest und mehr als 3.900 Euro im Jahr damit verdienst. Die KSK entscheidet im Einzelfall.
Hilft FEM Management bei der Gewerbeanmeldung?
Wir sind keine Steuerberatung und übernehmen keine Anmeldungen. Als OnlyFans Management kümmern wir uns um Wachstum, Marketing und Chatting. Wenn du darüber sprechen willst, erreichst du uns über das Kontaktformular.

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