OnlyFans in der Schweiz: Steuern, AHV und Selbstständigkeit

Wer in der Schweiz mit OnlyFans Geld verdient, muss die Einnahmen als Einkommen versteuern und in der Regel AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender zahlen. Ob du als selbständig giltst, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse. Die MWST-Pflicht beginnt erst ab 100.000 Franken Jahresumsatz aus Leistungen im In- und Ausland.
Stand: September 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Treuhänderin, einen Treuhänder oder das Steueramt deines Kantons.
OnlyFans ist auch in der Schweiz für viele Creator ein ernsthafter Nebenverdienst oder sogar das Haupteinkommen. Spätestens nach den ersten Auszahlungen tauchen dieselben Fragen auf: Muss ich das versteuern? Brauche ich eine AHV-Nummer als Selbständige? Was ist mit der Mehrwertsteuer? Und wie bleibt meine Privatsphäre geschützt, wenn Behörden und Register ins Spiel kommen? In diesem Guide gehen wir die wichtigsten Punkte der Reihe nach durch und verlinken jede rechtliche Aussage auf die offizielle Quelle.
Wichtig vorab: OnlyFans selbst verlangt, dass du mindestens 18 Jahre alt bist, und macht in den eigenen Nutzungsbedingungen klar, dass Creator allein für ihre Steuern verantwortlich sind. Wer steuerlich nicht sauber arbeitet, riskiert laut diesen Bedingungen sogar, dass Auszahlungen eingeschränkt oder der Account geschlossen wird.
Muss ich OnlyFans-Einnahmen in der Schweiz versteuern?
Ja. Einnahmen aus OnlyFans sind Einkommen und gehören in deine Steuererklärung, egal ob du nebenbei oder hauptberuflich postest. Die Schweiz besteuert Einkommen auf drei Ebenen, nämlich beim Bund, beim Kanton und bei der Gemeinde. Wie hoch deine Steuer am Ende ausfällt, hängt deshalb stark von deinem Wohnort ab.
Führst du OnlyFans als Einzelunternehmen, bist du als Inhaberin oder Inhaber gesamthaft für dein gesamtes Einkommen und Vermögen aus geschäftlichem und privatem Bereich steuerpflichtig. So beschreibt es das KMU-Portal des Bundes. Es gibt also keine separate Unternehmenssteuer, dein Gewinn aus OnlyFans fließt in dein persönliches steuerbares Einkommen ein.
Was zählt als Einnahme?
Zu den Einnahmen gehört alles, was du über die Plattform verdienst: Abo-Einnahmen, Pay-per-View-Nachrichten, Trinkgelder und bezahlte Custom-Anfragen. OnlyFans behält laut Nutzungsbedingungen 20 % jeder Fan-Zahlung als Gebühr ein. Welche Beträge du in deiner Buchhaltung als Ertrag und welche als Aufwand erfasst, solltest du einmal sauber mit einer Fachperson festlegen und dann konsequent beibehalten.
Welche Kosten kann ich abziehen?
Als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender kannst du Kosten geltend machen, die geschäftlich begründet sind. Typische Beispiele sind Technik, Software, Outfits und Requisiten für Shootings oder Honorare für Dienstleister. Entscheidend ist, dass du jede Ausgabe belegen kannst und private und geschäftliche Anteile trennst. Das Steueramt des Kantons Zürich verlangt dafür zum Beispiel das Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende, in dem auch Privatanteile korrigiert werden.
Bin ich mit OnlyFans selbständig erwerbend?
Das entscheidest nicht du, sondern die AHV-Ausgleichskasse. Laut dem offiziellen Merkblatt 2.02 der Informationsstelle AHV/IV (Stand 1. Januar 2026) gilt als selbständigerwerbend, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet, in unabhängiger Stellung ist und das eigene wirtschaftliche Risiko trägt. Die Ausgleichskasse beurteilt jeden Fall einzeln, und zwar nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und nicht nach dem, was in einem Vertrag steht.
Das Merkblatt nennt einige Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen:
- Du trittst nach außen mit einem eigenen Auftritt auf und stellst in eigenem Namen Rechnungen.
- Du trägst dein eigenes wirtschaftliches Risiko, finanzierst deine Betriebsmittel selbst und trägst das Risiko von Zahlungsausfällen.
- Du bestimmst selbst, wann und wie du arbeitest und ob du Arbeiten an Dritte weitergibst.
- Du arbeitest für mehrere Auftraggeber.
So beantragst du die Anerkennung als Selbständigerwerbende
Um als selbständig erwerbend anerkannt zu werden, stellst du einen Antrag bei einer AHV-Ausgleichskasse. Das Portal selbststaendig-erwerbend.ch führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag und erklärt, welche Belege du beilegen kannst. Rechne damit, dass die Prüfung etwas Zeit braucht, weil die Kasse sich ein Gesamtbild deiner Tätigkeit macht.
Bei einem Einzelunternehmen ist diese Anerkennung übrigens Voraussetzung. Das KMU-Portal hält fest, dass die Inhaberin oder der Inhaber von den Sozialversicherungen als selbständig erwerbend anerkannt sein muss und die Anerkennung bei der zuständigen Ausgleichskasse am Geschäftssitz beantragt wird.
Wie hoch sind die AHV/IV/EO-Beiträge für OnlyFans-Creator?
Als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender zahlst du die Beiträge an AHV, IV und EO komplett selbst, es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Der volle Beitragssatz liegt laut Merkblatt 2.02 bei 10,0 % des Erwerbseinkommens. Für tiefere Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala.
| Jährliches Erwerbseinkommen | AHV/IV/EO-Beitrag 2026 |
|---|---|
| unter 10.100 CHF | Mindestbeitrag 530 CHF pro Jahr |
| 10.100 bis unter 17.600 CHF | 5,371 % |
| 28.000 bis unter 30.500 CHF | 5,864 % |
| 40.500 bis unter 43.000 CHF | 6,976 % |
| 58.000 bis unter 60.500 CHF | 9,321 % |
| ab 60.500 CHF | 10,0 % (AHV 8,1 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %) |
Die Tabelle zeigt einen Auszug, die vollständige Skala mit allen Zwischenstufen findest du im Merkblatt. Dazu kommen Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskasse von höchstens 5 % der Beiträge.
Gilt das auch im Nebenerwerb?
Ja, auch wer OnlyFans neben einem Job betreibt, ist grundsätzlich beitragspflichtig. Eine Ausnahme nennt das Merkblatt: Beträgt das Jahreseinkommen aus der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit höchstens 2.500 Franken, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben. Wer bereits über den Lohn den Mindestbeitrag bezahlt hat, kann unter Umständen verlangen, dass auf ein sehr tiefes Nebeneinkommen nur der niedrigste Satz angewendet wird.
Wie und wann wird bezahlt?
Die Ausgleichskasse setzt zuerst Akontobeiträge fest, die auf deinem voraussichtlichen Einkommen beruhen. Diese zahlst du vierteljährlich, spätestens zehn Tage nach Quartalsende. Die definitiven Beiträge berechnet die Kasse später auf Basis deiner Steuerveranlagung und stellt die Differenz in Rechnung oder erstattet sie zurück. Steigen deine Einnahmen deutlich, solltest du das der Kasse melden, sonst drohen Verzugszinsen von 5 % pro Jahr. So steht es im Merkblatt 2.02.
Gerade bei OnlyFans schwanken die Einnahmen oft stark. Leg deshalb von jeder Auszahlung einen festen Anteil für Steuern und Sozialversicherung zurück, damit dich die definitive Abrechnung nicht überrascht.
Was ist mit Unfall, Arbeitslosigkeit und Pensionskasse?
Als Selbständigerwerbende bist du laut Merkblatt nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert, und du fällst nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Um diese Absicherung musst du dich selbst kümmern. Auf ch.ch findest du eine Checkliste mit den Versicherungen, die du prüfen solltest.
Ab wann muss ich als OnlyFans-Creator MWST abrechnen?
Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt in der Schweiz nicht mit dem ersten Franken. Laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) wird ein Unternehmen mit Sitz im Inland steuerpflichtig, wenn es mindestens 100.000 Franken Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Liegt dein Jahresumsatz voraussichtlich darüber, musst du dich laut ch.ch unaufgefordert bei der ESTV anmelden.
Bei OnlyFans ist die Frage knifflig, welcher Betrag überhaupt als dein Umsatz zählt und an wen du mehrwertsteuerlich leistest, an die Plattform oder an die Fans. Davon hängt ab, wie du rechnest und ob du die Grenze erreichst. Kommst du in die Nähe von 100.000 Franken, lass das unbedingt von einer Fachperson prüfen, bevor du die Grenze überschreitest.
| Schwelle | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| ab 2.500 CHF Nebenerwerb | AHV/IV/EO-Beiträge obligatorisch (darunter nur auf Wunsch) | AHV-Merkblatt 2.02 |
| ab 10.100 CHF Einkommen | Beitrag nach sinkender Skala statt Mindestbeitrag | AHV-Merkblatt 2.02 |
| ab 100.000 CHF Umsatz | MWST-Pflicht, Anmeldung bei der ESTV | ESTV, ch.ch |
| über 100.000 CHF Umsatz | Handelsregistereintrag für Einzelunternehmen obligatorisch | KMU-Portal |
| ab 500.000 CHF Umsatz | kaufmännische Buchführung statt vereinfachter Buchhaltung | KMU-Portal |
Auszahlung in USD: Wie rechne ich in Franken um?
OnlyFans wickelt laut Nutzungsbedingungen alle Fan-Zahlungen und Creator-Einnahmen in US-Dollar ab. Deine Bank oder dein E-Wallet kann für die Umrechnung Gebühren verlangen, darauf hat OnlyFans keinen Einfluss. Wie Auszahlungen ablaufen und welche Probleme typisch sind, erklären wir in unserem Guide zur OnlyFans Auszahlung.
Für die Steuer zählt der Betrag in Franken. Die ESTV und alle kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen in Schweizer Franken, Einkommen in fremder Währung musst du deshalb umrechnen. Die ESTV veröffentlicht dafür tägliche Devisenkurse und Jahresmittelkurse. Am einfachsten ist es, wenn du jede Auszahlung mit dem tatsächlich auf deinem Konto eingegangenen Frankenbetrag erfasst und die Umrechnungsmethode einheitlich beibehältst.
Welche Buchhaltung brauche ich?
Solange dein Einzelunternehmen weniger als 500.000 Franken Umsatz macht, reicht laut KMU-Portal eine vereinfachte Buchhaltung. Sie muss die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage umfassen. Das klingt nach wenig, verlangt aber Disziplin:
- Lade die Einnahmenübersicht aus deinem OnlyFans-Dashboard regelmäßig herunter und speichere sie ab.
- Führe ein separates Konto, auf das nur OnlyFans-Auszahlungen fließen.
- Sammle jede Quittung für Ausgaben digital und ordne sie einem Monat zu.
- Notiere Privatanteile, zum Beispiel wenn du dein Handy auch privat nutzt.
Im Kanton Zürich reichst du mit der Steuererklärung das Hilfsblatt A sowie unterzeichnete Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben und Privatentnahmen ein. So beschreibt es das Merkblatt des Kantonalen Steueramts Zürich. Andere Kantone haben ähnliche Formulare, die Details findest du auf der Website deines kantonalen Steueramts.
Wie schütze ich meine Privatsphäre?
Viele Creator arbeiten unter einem Künstlernamen und möchten nicht, dass ihr bürgerlicher Name mit dem Account in Verbindung gebracht wird. Die Behörden kennen deine Tätigkeit natürlich, das ist Pflicht. In öffentlichen Registern gibt es aber Punkte, die du kennen solltest.
Handelsregister und UID-Register
Ein Einzelunternehmen muss sich laut KMU-Portal ins Handelsregister eintragen, wenn es ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ist und der Jahresumsatz 100.000 Franken übersteigt. Die Eintragung kostet rund 120 Franken. Durch den namentlichen Eintrag ist keine Anonymität möglich, und der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten. Auch ohne Handelsregistereintrag werden Einzelunternehmen im UID-Register veröffentlicht, in der Regel mit Vor- und Nachname.
Überlege dir deshalb früh, welche Bezeichnung du für dein Unternehmen wählst. Ein Zusatz, der deine Tätigkeit neutral beschreibt, etwa aus dem Bereich Content oder Medien, ist oft diskreter als ein Bezug zur Plattform. Die Bezeichnung muss aber der Wahrheit entsprechen und darf nicht täuschen.
Privatsphäre auf der Plattform
Mindestens so wichtig ist, was du selbst preisgibst. Wie du OnlyFans ohne Gesicht und mit möglichst wenig persönlichen Spuren betreibst, zeigen wir in unserem Guide OnlyFans ohne Gesicht. Und falls Inhalte ungewollt auftauchen, hilft dir unser Artikel zu OnlyFans Leaks weiter.
Schritt für Schritt: So startest du in der Schweiz sauber
- Konto bei OnlyFans eröffnen und die Altersverifizierung abschließen (18+).
- Separates Bankkonto für alle OnlyFans-Auszahlungen einrichten.
- Bei der AHV-Ausgleichskasse die Anerkennung als Selbständigerwerbende beantragen.
- Einfache Buchhaltung aufsetzen und Belege monatlich ablegen.
- Einen festen Anteil jeder Auszahlung für Steuern und AHV zurücklegen.
- Umsatz im Blick behalten und vor 100.000 Franken MWST und Handelsregister prüfen lassen.
- Einnahmen und Kosten jedes Jahr mit dem Hilfsblatt deines Kantons in der Steuererklärung angeben.
Du willst vorab abschätzen, wie viel überhaupt realistisch ist? Mit unserem OnlyFans Einnahmenrechner rechnest du verschiedene Szenarien durch. Wer in Österreich oder Deutschland lebt, findet die passenden Infos in unseren Guides zu OnlyFans in Österreich und zur Gewerbeanmeldung in Deutschland.
Lohnt sich eine Agentur für Creator in der Schweiz?
Steuern und AHV kann dir keine Agentur abnehmen, dafür bist du selbst verantwortlich. Eine OnlyFans Agentur kann dir aber bei Wachstum, Chatting und Marketing Arbeit abnehmen, damit du mehr Zeit für Content hast. FEM Management betreut seit 2022 Creator mit Fokus auf den deutschsprachigen Raum, also auch in der Schweiz. Was die Zusammenarbeit kostet, liest du in unserem Überblick zu Kosten und Provisionen von OnlyFans Agenturen, und was eine Agentur konkret übernimmt, erklärt der Artikel Was macht eine OnlyFans Agentur?. Alle Leistungen findest du auf der Seite OnlyFans Management, harte Fakten zu uns in FEM Management in Zahlen.
Häufige Fragen
Muss ich OnlyFans in der Schweiz auch versteuern, wenn ich nur wenig verdiene?
Ja, alle Einnahmen gehören in die Steuererklärung. Ob am Ende Steuern anfallen, hängt von deinem gesamten Einkommen, deinen Abzügen und deinem Wohnkanton ab. Bei der AHV gilt im Nebenerwerb bis 2.500 Franken Jahreseinkommen, dass Beiträge nur auf Wunsch erhoben werden.
Welche Ausgleichskasse ist für mich zuständig?
Den Antrag auf Anerkennung stellst du bei einer AHV-Ausgleichskasse. Das offizielle Portal selbststaendig-erwerbend.ch führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag und zeigt dir, wo du ihn einreichst.
Wie viel AHV zahle ich mit OnlyFans?
Ab 60.500 Franken Jahreseinkommen sind es 10,0 %. Darunter gilt eine sinkende Skala ab 5,371 %, unter 10.100 Franken zahlst du den Mindestbeitrag von 530 Franken. Hinzu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge.
Muss ich für OnlyFans MWST verlangen?
Erst wenn du mindestens 100.000 Franken Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielst, wirst du MWST-pflichtig. Wie die Leistung an Plattform und Fans mehrwertsteuerlich einzuordnen ist, solltest du vor Erreichen der Grenze prüfen lassen.
Wird mein Name öffentlich, wenn ich mich selbständig mache?
Einzelunternehmen erscheinen im UID-Register, und ab 100.000 Franken Umsatz ist ein Eintrag im Handelsregister mit deinem Namen Pflicht.
Kann ich meine Einnahmen in Dollar angeben?
Nein, veranlagt wird in Franken. Rechne jede Auszahlung in CHF um, am besten mit dem Betrag, der auf deinem Konto eingeht, oder mit den Kursen der ESTV.
Übernimmt FEM Management meine Steuererklärung?
Nein. Wir sind eine OnlyFans Management Agentur und kümmern uns um Wachstum, Marketing und Chatting. Für Steuern und Sozialversicherung arbeitest du am besten mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder zusammen. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten wir gern über unser Kontaktformular.

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